- besondere Haverei
- см. kleine Haverei
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Haverei — Mit Haverei bezeichnet man in der Schifffahrt die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie. Die Haverei ist von Bedeutung vor allem für das Seehandelsrecht, aber auch für die Binnenschifffahrt. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Arten der… … Deutsch Wikipedia
Haverei — (Havarei, Havarie, franz. Avarie, engl. Average, ital. und portug. Avarīa, span. Avería, skandinav. Havarie, holländ. Avarij; vom arab. awâr [beschädigte Ware] abgeleitet) ist Bezeichnung für Schäden und Unkosten, die während einer Seereise… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Haverei — (Havarie, frz. avarie), im allgemeinen Bezeichnung für jede außergewöhnliche Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, sei es unmittelbar durch Wertveränderung oder Untergang einzelner Teile, sei es mittelbar durch entstehende Unkosten. Große H.… … Kleines Konversations-Lexikon
Haverei — Haverei, Avarie, im Seehandel der Schaden an Schiff und Ladung; sodann die zur Vermeidung desselben od. zum Ersatze erforderlichen Kosten. Die kleine H. begreift die in der Regel bei jedem in die See gehenden Schiffe vorkommenden Auslagen… … Herders Conversations-Lexikon
Besondere Havarie — Havarie der Irving Johnston im März 2005 Eine Havarie (von arabisch awār „Fehler, Schaden“) ist eine Betriebsstörung klassischerweise in Verbindung mit einem Wasserfahrzeug. Inhaltsverzeichnis 1 Vorgang … Deutsch Wikipedia
Havarie — Haverei. 1. Begriff: Alle durch Unfall verursachten Beschädigungen an Schiff und Ladung. Regelung des HGB in §§ 78 ff. BinnSchG im Wesentlichen übernommen. 2. Arten: a) Kleine H.: Alle Kosten der Schifffahrt (Hafengeld, Schlepplohn u.Ä.); kleine… … Lexikon der Economics
Konsul [2] — Konsul (lat.), der von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels insbes. in einem fremden Lande und an einem fremden Handelsplatz bestellte Beamte. Der K. und die Behörde, die er repräsentiert (das Konsulat),… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Neutralität — (neulat.), das Verhältnis desjenigen, der an dem Streit andrer nicht teilnimmt; insbes. im Völkerrechte die Nichtbeteiligung eines Staates an einem Kriege zwischen andern Staaten, Unterstützung keines der sich befehdenden Staaten. Neutral ist ein … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aufmachung — Aufmachung, Ausstellung der Berechnung eines Seeschadens, erfolgt meist durch besondere Beamte, die Dispacheure; das angefertigte Dokument heißt Dispache. Vgl. Haverei. – Im Warenhandel versteht man unter A. (franz. Dé(sem)ballage, engl. Inside… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Frachtgeschäft — Frachtgeschäft, ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, durch das sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, die Beförderung von Gütern auszuführen; im Seehandel (s. unten 11) spricht man auch von einem F. zur Beförderung von Personen. Man unterscheidet… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Seehandel — nennt man den gewerblichen Handel von Gütern mit Schiffen über das Meer. Da der Transport von Rohstoffen, Bodenschätzen und Erzeugnissen mit Schiffen häufig deutlich kostengünstiger im Vergleich zum Transport auf dem Landweg ist, dominiert der… … Deutsch Wikipedia